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Rückerstattungsrichtlinien

Haftungsausschluss

Die Erklärungen und Informationen,

Rückerstattungsrichtlinien

für die Weinbar Mesmerhuus Weinbar

1. Grundsatz

Bereits konsumierte Getränke, Speisen und Dienstleistungen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.

2. Rückerstattung bei berechtigten Beanstandungen

Eine Rückerstattung oder Ersatzleistung kann erfolgen, wenn:

  • ein nachweisbarer Qualitätsmangel vorliegt,

  • eine falsche Bestellung serviert wurde,

  • eine Leistung trotz bestätigter Reservation nicht erbracht werden konnte.

Beanstandungen sind unmittelbar vor Ort dem Servicepersonal mitzuteilen.

3. Gutscheine

  • Gutscheine werden nicht bar ausbezahlt.

  • Restbeträge bleiben als Guthaben bestehen.

  • Gutscheine sind übertragbar, sofern nicht ausdrücklich personalisiert.

  • Für Restaurant- und Bewirtungsleistungen gilt in der Schweiz grundsätzlich eine gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren.  

4. Reservationen und Stornierungen

Einzelreservationen

Reservationen können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden.

Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen behält sich die Weinbar vor, entstandene Aufwendungen angemessen zu verrechnen.

Gruppen und Anlässe

Für Gruppenreservationen, Degustationen oder private Veranstaltungen gelten die individuell bestätigten Bedingungen gemäss Offerte oder Buchungsbestätigung.

5. Veranstaltungen und Degustationen

Bereits bezahlte Tickets oder Teilnahmegebühren für Veranstaltungen, Degustationen oder Spezialanlässe werden grundsätzlich nicht rückerstattet. Bei frühzeitiger Absage kann nach Ermessen ein Gutschein ausgestellt werden.

6. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereiches der Weinbar, insbesondere Naturereignissen, behördlichen Anordnungen, Stromausfällen oder ähnlichen Fällen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung.

7. Kulanzregelung

Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen kann die Weinbar in begründeten Einzelfällen freiwillig eine teilweise oder vollständige Kulanzlösung anbieten.

8. Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Ermatingen, Schweiz.

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